Fachkundige Beratung
und individueller Service

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und individuelle Leistungen, ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

BERATUNG – Wir helfen Ihnen gern!

Bei uns finden Sie fundierte fachliche Beratung zu Materialien, Materialeigenschaften oder auch Anwendungen. Wenn Sie es wünschen, organisieren wir für Sie auch gern den Transport.

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Gute Nachricht für Gartenbesitzer:

Steuerermäßigung
auch für Neuanlagen

Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbst bewohnten Hauses dürfen von der Steuer abgesetzt werden. Nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs gilt dies nicht nur für Sanierungen und Modernisierungen, sondern ebenso für neu angelegte Gärten oder Gartenteile. Die Steuervergünstigung sei genauso zu bewerten, wie bei allen anderen Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten, ist im Urteil des BFH zu lesen. Dabei sei es unerheblich, ob ein naturbelassener Garten umgestaltet oder komplett neu angelegt würde, da es grundsätzlich handwerkliche Leistungen seien.

Bauherren sowie Haus- und Grundbesitzer dürfen sich freuen: ihre Einkommenssteuer senkt sich damit um 20 % dieser Arbeitskosten, maximal jedoch um 1200 Euro. Löhne und Fahrtkosten als auch die Miete für Maschinen können geltend gemacht werden. Materialkosten akzeptiert der Fiskus nicht.