Natürliche Gestaltungselemente
mit Mauerwerk, Schotter, blühenden
Blumen und Käutern geben Ihrem
Garten eine besondere Note. 

Schottergärten
und Artenvielfalt

„Dass Schottergärten eigentlich verboten sind,
ist den meisten nicht bekannt.“

Im Interesse des Artenschutzes und der Artenvielfalt sollen Schot­ter­­gärten zurückgebaut oder soweit umgestaltet werden, dass die Artenvielfalt gewährleistet ist – so vernimmt man es aus den Medien.

Kiesbeete natürlich gestalten

Natursteine und Artenvielfalt stehen aber nicht in Konkurrenz zueinander, sondern können sich wunderbar ergänzen.
Eine Vorgarten- und Gartengestaltung mit Kies und Schotter muss nicht steril wirken, sondern kann ein Lebensraum für Tiere und Pflanzen sein. Das setzt aber voraus, dass er fachgerecht angelegt wird. Gut geplant brauchen sie selbst mit einer Vielfalt von artenreichen Pflanzungen nicht viel Pflege.

So kann man mit Natursteinen Habitate für die Tierwelt schaffen. Eidechsen verstecken sich gerne in Maurerspalten und lieben warme Plätze, die Ihnen Natursteine bieten können.

Bunte Stauden verwandeln Ihren
Steingarten in ein Blütenmeer

Bunte Stauden und blühende Pflanzen werden von Schmetterlingen, Bienen und anderen Insekten dankbar angenommen. Verwandeln Sie Ihr Grundstück in ein farbenfrohes Blütenmeer. Stauden und Blumen gepaart mit Natursteinen sind eine wunderschöne Ergänzung.

Blühende Kiesgärten begeistern mit naturnahen Pflanzen­kompositionen, mit modernen Gartenbildern oder mediterranen Arrangements wie z.B. mit Lavendel, Katzenminze oder Blauraute. Bepflanzt mit heimischen Wildpflanzen oder mit aromatischen Kräutern zeigen sich Kiesbeete wunderschön und lebendig und bleiben dabei trotzdem pflegeleicht.

Unsere Empfehlung:

  • Bitte achten Sie auch in Ihrem eigenen Interesse, auf eine ausgewogene Gestaltung Ihres Traumgartens.
  • Natürliche Gestaltungselemente können Lebensräume für Pflanzen und Tiere schaffen.
  • Blühende Pflanzen fördern die Artenvielfalt und beleben Ihren Garten.
  • Stimmen Sie sich gegebenenfalls mit Ihrem örtlichen Bauamt ab.

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